Allgemeine Geschäftsbedingungen des
MUSICSTORE BRENNABOR ONLINESHOP

(nachfolgend MUSICSTORE genannt !)


I. Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für alle Leistungen vom MUSICSTORE mit Einschluss der Beratungsleistungen.


II. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages

Soweit nicht anderweitig vertraglich anderes vereinbart, kommt der Vertrag zustande mit dem MUSICSTORE, vertreten durch den Inhaber Stephan Horn, geschäftsansässig Geschwister-Scholl-Str.2 , D-14776 Brandenburg a. d. Havel.

Die Bestellung des Kunden, gleich welchen Mediums er sich bedient, z.B. schriftlich, mündlich oder fernmeldetechnischer Art, ist ein für den Kunden verbindliches Angebot.

Der Musicstore Brennabor kann dieses Angebot nach seiner Wahl in angemessener Zeit durch Erteilung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass sie dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusendet. Sofern der MUSICSTORE eine schriftliche Auftragsbestätigung wählt, ist ihm die Dokumentationsart ausdrücklich freigestellt. Die Bestätigung kann schriftlich, per Fax oder per email vorgenommen werden.


III. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Brandenburg. Die Preise für End-verbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer.

Der MUSICSTORE behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.

Die Rechnungen sind unverzüglich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der MUSICSTORE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basis-zinssatz zu berechnen. Kann der MUSICSTORE einen höheren Verzugsschaden nachweisen, hat er das Recht, diesen geltend zu machen.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom MUSICSTORE schriftlich anerkannt sind.

Bei Versendung der Ware wird zusätzlich zum Preis der Ware ein Versandanteil berechnet.


IV. Versand

Der MUSICSTORE ist bereit, bei einem Mindestauftragswert von 15 Euro einschließlich Mehrwertsteuer, die bestellten Waren zu versenden. Falls der Kunde den Versand mit einem geringeren Warenwert wünscht, behält sich der MUSICSTORE vor, einen Mindermengenzuschlag zur Aufwandsdeckung zu berechnen. Grundsätzlich berechnet der MUSICSTORE für jeden Versand eine Pauschale von 8,00€ (bestehend aus 5,00€ Versandkosten und 3,00€ Verpackung/Versicherung).

Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Verlustes und der Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der MUSICSTORE die Waren dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben hat. Alle Waren sind vom Musicstore Brennabor bis 500,00 € transportversichert. Übersteigt der Warenwert 500€(inkl. MwSt.) betragen die Kosten für die Transportversicherung 0,5% des Warenwertes und werden automatisch in der Rechnung berücksichtigt. Sollte der Kunde keine Versicherung wünschen und das Risiko des Verlustes oder Verschlechterung auf dem Transportweg ausdrücklich zu tragen bereit sein, kann der Versicherungsschutz nur dann entfallen, wenn der Kunde dieses bei der Bestellung schriftlich dokumentiert hat.

Der MUSICSTORE hat das Recht, einen geeigneten Versandweg zu bestimmen. Es wird sich hierbei nur renomierter Beförderungs-unternehmen bedienen. Der MUSICSTORE wird die Ware dem Versandunternehmen in einer geeigneten Verpackung übergeben. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials übernimmt der MUSICSTORE keine Verantwortung.

Soweit große, schwere, nicht vom Hersteller verpackte Ware zum Versand kommt, z.B. bei Traversen, Flightcases, Schaumstoff und Schlagzeug-koffern, Digitalpianos und Ähnlichem werden die Versandkosten gesondert berechnet. Die Kosten der Verpackung sind dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitzuteilen.


Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sichtbaren Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, diese sofort dem MUSICSTORE zu melden. Bei fehlender Dokumentation der Schäden bzw. bei verspäteter Rüge zunächst nicht sichtbarer Schäden erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Kunden.


V. Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen

Soweit das Fernabsatzgesetz bei Distanzverträgen (Verbraucherverträgen) Anwendung findet, wird das Widerrufsrecht aufgehoben und durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt.
Der Kunde ist berechtigt, sein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen, beginnend mit dem Tage des Erhalts der Ware, auszuüben.

Das Rücknahmeverlangen des Kunden muss von ihm schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger (Fax, email) gegenüber dem MUSICSTORE geltend gemacht werden, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist.

Die Kosten für jegliche, etwaige Rücksendungen hat der Kunde zu tragen.

Unmittelbar nach Eingang der Rücksendung beim MUSICSTORE wird sie diese prüfen und alsdann innerhalb von 14 Tagen die Kostenerstattung zins- und spesenfrei nach Wahl vom MUSICSTORE erbringen und zwar entweder durch Überweisung, sofern die Kontonummer bekannt ist, ansonsten durch Versendung eines Schecks oder Rückbuchung auf ein entsprechendes Paypal-Konto.


VI. Lieferzeit

Der MUSICSTORE wird sich bemühen, die Lieferzeit unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages auszuführen. Sofern nichts gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden ist, ist der MUSICSTORE zu Teillieferungen berechtigt.

Kann die Lieferung nicht sofort ausgeführt werden, wird der MUSICSTORE eine Lieferfrist angeben. Der MUSICSTORE kommt nicht in Verzug, wenn diese angegebene Lieferfrist um weniger als 18 Tage überschritten wird. Diese Frist verlängert sich entsprechend bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können.

Stellt sich innerhalb dieser Nachlieferungsfrist heraus, dass die Lieferung unmöglich oder für den MUSICSTORE unzumutbar ist, ist der MUSICSTORE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche beiderseitig ausgeschlossen.

Gerät der MUSICSTORE gleichwohl in Verzug, so ist deren Schaden-ersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatz-ansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


VII. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Mängel, die vor dem Gefahrenübergang bestanden, beträgt 24 Monate.
Ist der Mangel durch den MUSICSTORE zu vertreten und die Mangelrüge berechtigt, trägt der MUSICSTORE alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sofern diese nachgewiesen sind und deren Höhe nicht unverhältnismäßig zum Wert der Kaufsache ist.

Der Kunde ist berechtigt nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Diese Wahlfreiheit besteht jedoch nicht, wenn bei einer dieser Möglichkeiten unverhältnismäßige Kosten für den MUSICSTORE entstehen. In diesem fall ist der MUSICSTORE berechtigt nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist der MUSICSTORE zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder bereit, hat der Kunde das Recht auf Vertragsrücktritt oder Kaufpreisminderung. Bei Vertragsrücktritt ist der MUSICSTORE berechtigt, einen angemessenen Betrag für die Wertminderung in Abzug zu bringen.

Darüberhinaus gehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind nur berechtigt, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine vertrags-wesentliche Pflicht verletzt wurde. Die Haftung ist aus den voraussehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall unterliegt der Kunde der Schadensminderunspflicht.


VIII. Warenrücknahme

Außerhalb des gesetzlichen Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen wird der MUSICSTORE Ware nur dann zurücknehmen, wenn das Rücknahmerecht individuell mir dem Zustandekommen des Kaufvertrages mit dem Kunden schriftlich vereinbart wurde. Unbeschadet dessen besteht eine Rücknahmeverpflichtung vom MUSICSTORE nur dann, wenn die Ware und die Originalverpackung sich in einem einwandfreien Zustand befinden und die Rücksendung frachtfrei an den Geschäftssitz vom MUSICSTORE, Geschwister-Scholl-Str. 2, 14776 Brandenburg erfolgt. Falls Ware ohne vorherige Rücknahmeverpflichtung zurückgesandt wird, behält sich der MUSICSTORE vor, die Annahme zu verweigern.

Der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung ist generell ausgeschlossen bei solchen Waren, die auf speziellen Wunsch des Kunden gefertigt wurden oder, weil nicht lagermäßig vorhanden, nach Zustandekommen des Vertrages vom MUSICSTORE ausdrücklich bestellt worden sind. Auf diesen Umstand hat der MUSICSTORE den Besteller hinzuweisen. Unterbleibt ein solcher Hinweis, so kann der Besteller davon ausgehen, dass die Ware lagermäßig vorhanden ist.
Das Rückgaberecht des Bestellers endet nach Ablauf von 14 Tagen nach Übernahme der Ware. Im Falle rechtmäßiger Ausübung des Rückgabe-rechtes hat der Besteller Kosten und Risiko des Hin- und Rückversandes zu übernehmen.


IX. Eigentumsvorbehalt

Der MUSICSTORE behält sich das Eigentum an allen Kaufsachen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der MUSICSTORE berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.

Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den MUSICSTORE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für den MUSICSTORE vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem MUSICSTORE nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der MUSICSTORE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, dem MUSICSTORE nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt der MUSICSTORE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde dem MUSICSTORE anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.

Der MUSICSTORE verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


X. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Brandenburg a. d. Havel als Geschäftssitz vom MUSICSTORE.


Allgemeine Geschäftsbedingungen des
MUSICSTORE BRENNABOR Brandenburg

(nachfolgend MUSICSTORE genannt !)

St.Nr.:048-232-00833
Geschäftsanschrift: Musicstore Brennabor, G.-Scholl-Str.2, 14776 Brandenburg an der Havel


Allgemeine Geschäftsbedingungen des Musicstore Brennabor (Inh. Stephan Horn) für den Geschäftsbereich Vermietung

Artikel der Warengruppe Miettechnik sind im Onlineshop rein informativ zu betrachten. Bestellungen die Artikel dieser Warengruppe enthalten werden nicht bearbeitet.


1. Vertragspartner

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen des Musicstore Brennabor und ihren Vertragspartnern (Kunden), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen des Musicstore Brennabor benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen.


2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen

a) Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, von dem Musicstore Brennabor nach Zweckdienlichkeit bestimmt.
b) Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz des Musicstore Brennabor, Geschw.- Scholl- Str.2, 14776 Brandenburg.
c) Der Kunde hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren.
d) Vermietete Gegenstände dürfen vom Kunden ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Musicstore Brennabor nicht weitervermietet
oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen- und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung des Musicstore Brennabor.


3. Aufbewahrung

Zur Bearbeitung oder ordnungsgemäßen Aufbewahrung übernommene Gegenstände werden von dem Musicstore Brennabor mit der gebotenen Sorgfalt nach freiem Ermessen verwahrt. Die Kennzeichnung und Versicherung dieser Gegenstände obliegt dem Kunden. Der Musicstore Brennabor kann jederzeit die Rücknahme der verwahrten Gegenstände verlangen.


4. Inanspruchnahme von Arbeitskräften

a) Durch die zur Verfügungsstellung von Arbeitskräften durch den Musicstore Brennabor entsteht zwischen dem Musicstore Brennabor und dem Benutzer ein Dienstverschaffungsvertrag.
b) Durch die Überlassung von Arbeitskräften durch den Musicstore Brennabor wird die Arbeitgeberposition des Musicstore Brennabor nicht berührt. Der Musicstore Brennabor ist insbesondere weiterhin allein weisungsberechtigt.


5. Gefahrtragung, Haftung des Kunden, Versicherung

a) Mit dem Tage der zur Verfügungsstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme des Musicstore Brennabor die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der zur Verfügungsstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Kunde trägt das Transport- und Versandrisiko.
b) Alle notwendigen Reparaturen während der Mietzeit gehen, soweit sie nicht auf der normalen Abnutzung beruhen, zu Lasten des Kunden, der verpflichtet ist, den Musicstore Brennabor von allen auftretenden Schäden unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Der Musicstore Brennabor ist bis zu 14 Tagen nach Rückgabe der Mietgegenstände berechtigt, dem Mieter nicht bekannt gewordene Mängel, Schäden und Umarbeitungen in Rechnung zu stellen.
c) Der Kunde ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Abhanden gekommene oder zerstörte Gegenstände sind nach Wahl des Musicstore Brennabor entweder vom Kunden auf dessen Kosten durch gleichwertige Gegenstände zu ersetzen oder werden dem Benutzer in Rechnung gestellt.
d) Der Kunde haftet dem Musicstore Brennabor für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche dem Musicstore Brennabor durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Kunden, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer sowie der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte verursacht bzw. im Zusammenhang stehen. Die Haftung des Kunden umfasst auch Folge- und Ausfallschäden, die Musicstore Brennabor durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Kunde ist dem Musicstore Brennabor gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, insbesondere der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich.
e) Der Kunde ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. Soweit ein Versicherungsschutz durch Musicstore Brennabor gegeben ist, ist Musicstore Brennabor berechtigt, den Kunden mit den anteiligen Versicherungskosten zu belasten.
f) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Herstellung, Überspielung und Bearbeitung von Bild- und Tonaufnahmen erforderlichen Urheber-, Leistungsschutz- oder sonstigen Rechte auf seine Kosten ordnungsgemäß zu erwerben und garantiert, dass er diese Rechte besitzt. Von allen aus einer Verletzung dieser Verpflichtung gegenüber Musicstore Brennabor hergeleiteten Ansprüchen Dritter wird der Kunde den Musicstore Brennabor freistellen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.


6. Haftung von Musicstore Brennabor

a) Der Kunde übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Musicstore Brennabor übernimmt keine Haftung für den Fall, dass dem Kunden oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsachen Schäden -gleich welcher Artentstehen.
b) Musicstore Brennabor übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte.
c) Sofern Musicstore Brennabor durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände ( Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Kunden kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu.
d) Werden auf technischen Einrichtungen von Musicstore Brennabor Bild-, Ton- oder sonstige Aufzeichnungen hergestellt, überspielt oder überarbeitet, übernimmt Musicstore Brennabor lediglich die Verpflichtung, diese Arbeiten fachmännisch durchzuführen. Eine Haftung des Musicstore Brennabor für Mängel der Arbeitsergebnisse, die auf der technischen oder qualitativen Beschaffenheit des verwendeten Bild- und/oder Tonmaterials oder nicht bei Musicstore Brennabor hergestellter Aufnahmen bzw. Aufzeichnungen beruhen, ist ausgeschlossen.
e) Bei von des Musicstore Brennabor schuldhaft verursachten Beschädigungen oder Abhandenkommen von zur Bearbeitung überlassenem Film- oder Bandmaterials beschränkt sich die Haftung des Musicstore Brennabor auf die Neulieferung von Rohmaterial in entsprechender Menge.
f) In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung des Musicstore Brennabor folgendes: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des §24 AGB-Gesetzes haftet der Musicstore Brennabor auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen (ausgenommen leitende Angestellte).
g) Ist eine durch den Musicstore Brennabor erbrachte Leistung mangelhaft, so verpflichtet sich der Musicstore Brennabor - unter Ausschluss weitergehender Ansprüche - nach seiner Wahl entweder die mangelhafte Leistung unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, soweit es sich um von dem Musicstore Brennabor verschuldete Mängel handelt und die Beseitigung im Rahmen des technischen Betriebes des Musicstore Brennabor möglich und zumutbar ist. Die Haftung für Mängelfolgen - sowie Begleitschäden - ist ausgeschlossen.


7. Rücktritt vom Vertrag

Bei Bekannt werden ungünstiger Kreditverhältnisse des Kunden sowie im Fall des Zahlungsverzuges hat der Musicstore Brennabor das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Benutzer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzforderungen seitens des Kunden zurückzutreten.
Kommt ein Vertrag nicht zur Durchführung, so ist der Kunde zur Zahlung folgender Pauschalen verpflichtet:
Stornierung bis zu:
–30 Tagen vor Termin:30% des Mietwertes
–14 Tagen vor Termin:50% des Mietwertes
–10 Tagen vor Termin:80% des Mietwertes
– 3 Tagen vor Termin:90% des Mietwertes
Stornierung am Aufbautag:100% des Mietwertes
ohne Stornierung:100% des Mietwertes
bei Nichtabholung:100% des Mietwertes


8. Mietzins bzw. Benutzungsentgelt

a) Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Kunden überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden Preislisten des Musicstore Brennabor.
b) Leistungen und Lieferungen des Musicstore Brennabor werden grundsätzlich täglich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.


9. Zahlungen

Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; sie sind ausschließlich an den Musicstore Brennabor zu leisten, und zwar so, dass der Musicstore Brennabor den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Kunden noch offenstehenden Forderungen sofort fällig und es können Verzugszinsen bis zu 4% berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Kunden. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Zu Aufrechnungen ist der Kunde nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.


10. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit dem Musicstore Brennabor geschlossenen Verträgen ist unzulässig.


11. Sonstige Bedingungen

a) Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann.
b) Die Preisliste des Musicstore Brennabor ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
c) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

a) Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Musicstore Brennabor und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
b) Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Brandenburg an der Havel vereinbart.




Allgemeine Geschäftsbedingungen des Musicstore Brennabor (Inh. Stephan Horn) für den Geschäftsbereich Handel/Ladengeschäft


I. Geschäftsbereich Handel

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Soweit gesetzlich zulässig, gelten diese Bedingungen für alle Leistungen vom MUSICSTORE mit Einschluss der Beratungsleistungen.


II. Vertragspartner, Zustandekommen des Vertrages

Soweit nicht anderweitig vertraglich anderes vereinbart, kommt der Vertrag zustande mit dem MUSICSTORE, vertreten durch den Inhaber Stephan Horn, geschäftsansässig Geschwister-Scholl-Str.2 , D-14776 Brandenburg a. d. Havel.
Die Bestellung des Kunden, gleich welchen Mediums er sich bedient, z.B. schriftlich, mündlich oder fernmeldetechnischer Art, ist ein für den Kunden verbindliches Angebot.
Der Musicstore Brennabor kann dieses Angebot nach seiner Wahl in angemessener Zeit durch Erteilung einer Auftragsbestätigung annehmen . Sofern der MUSICSTORE eine schriftliche Auftragsbestätigung wählt, ist ihm die Dokumentationsart ausdrücklich freigestellt. Die Bestätigung erfolgt schriftlich. Der Kaufvertrag kommt immer im Ladengeschäft zustande.


III. Preise

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Brandenburg vorbehaltlich. Die Preise für End-verbraucher sind freibleibend und verstehen sich einschließlich der zur Zeit gültigen Umsatzsteuer.
Der MUSICSTORE behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde ein Kündigungsrecht.
Die Rechnungen sind unverzüglich ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der MUSICSTORE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7,68% über dem Basis-zinssatz zu berechnen. Kann der MUSICSTORE einen höheren Verzugsschaden nachweisen, hat er das Recht, diesen geltend zu machen.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegen-ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom MUSICSTORE schriftlich anerkannt sind.
Bei Versendung der Ware wird zusätzlich zum Preis der Ware ein Versandanteil berechnet.


IV. Versand

Wünscht der Kunde im Ladengeschäft einen Versand seiner gekauften Ware , sotritt die nachfolgenden Regeln in Kraft .
Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr des Verlustes und der Verschlechterung geht auf den Kunden über, sobald der MUSICSTORE die Waren dem Versandunternehmen ordnungsgemäß übergeben hat. Alle Waren bis zu einem Warenwert von 500€(inkl. MwSt.) werden vom Transportunternehmen automatisch transportversichert. Übersteigt der Warenwert 500€(inkl. MwSt.) betragen die Kosten für die Transportversicherung 0,5% des Warenwertes und werden automatisch in der Rechnung berücksichtigt. Sollte der Kunde keine Versicherung wünschen und das Risiko des Verlustes oder Verschlechterung auf dem Transportweg ausdrücklich zu tragen bereit sein, kann der Versicherungsschutz nur dann entfallen, wenn der Kunde dieses bei der Bestellung schriftlich dokumentiert hat.
Der MUSICSTORE hat das Recht, einen geeigneten Versandweg zu bestimmen. Es wird sich hierbei nur renomierter Beförderungs-unternehmen bedienen. Der MUSICSTORE wird die Ware dem Versandunternehmen in einer geeigneten Verpackung übergeben. Für Güte und Qualität des Verpackungsmaterials übernimmt der MUSICSTORE keine Verantwortung.
Soweit große, schwere, nicht vom Hersteller verpackte Ware zum Versand kommt, z.B. bei Traversen, Flightcases, Schaumstoff und Schlagzeug-koffern, Digitalpianos oder Ähnlichem werden die Versandkosten gesondert berechnet. Die Kosten der Verpackung sind dem Kunden mit der Auftragsbestätigung mitzuteilen.
Der Kunde ist verpflichtet, sofort nach Empfangnahme der Ware diese auf Transportschäden zu untersuchen. Bei Schäden an der Verpackung hat sich der Kunde bei Annahme der Ware dieses vom Transportunternehmen schriftlich bescheinigen zu lassen. Bei nicht sichtbaren Beschädigungen ist der Kunde verpflichtet, diese sofort dem MUSICSTORE zu melden. Bei
fehlender Dokumentation der Schäden bzw. bei verspäteter Rüge zunächst nicht sichtbarer Schäden erlöschen insoweit sämtliche Rechte des Kunden.


V. Rückgaberecht/Umtauschrecht bei Verbraucherverträgen

Das Fernabsatzgesetz bei Distanzverträgen (Verbraucherverträgen) findet keine Anwendung ,da es sich um ein Verkauf in einem Ladengeschäft handelt . Es besteht kein Rückgaberecht nach verlassen des Ladenlokals ! Ein Umtauschrecht der gekauften Ware besteht nicht , kann aber auf Kulanz gewährt werden.


VI. Lieferzeit

Der MUSICSTORE wird sich bemühen, die Lieferzeit unverzüglich nach Zustandekommen des Vertrages auszuführen. Sofern nichts gegenteiliges ausdrücklich vereinbart worden ist, ist der MUSICSTORE zu Teillieferungen berechtigt.
Kann die Lieferung nicht sofort ausgeführt werden, wird der Musicstore Brennabor eine Lieferfrist angeben. Der MUSICSTORE kommt nicht in Verzug, wenn diese angegebene Lieferfrist um weniger als 18 Tage überschritten wird. Diese Frist verlängert sich entsprechend bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen, sowie sonstigen unvorhergesehenen Ereignissen, die trotz der vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden können.
Stellt sich innerhalb dieser Nachlieferungsfrist heraus, dass die Lieferung unmöglich oder für den MUSICSTORE unzumutbar ist, ist der MUSICSTORE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Für diesen Fall sind Schadenersatzansprüche beiderseitig ausgeschlossen.
Gerät der MUSICSTORE gleichwohl in Verzug, so ist deren Schaden-ersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadenersatz-ansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.


VII. Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist für Mängel, die vor dem Gefahrenübergang bestanden, beträgt 24 Monate.
Ist der Mangel durch den MUSICSTORE zu vertreten und die Mangelrüge berechtigt, trägt der MUSICSTORE alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege- und Arbeits- und Materialkosten, sofern diese nachgewiesen sind und deren Höhe nicht unverhältnismäßig zum Wert der Kaufsache ist.
Der Kunde ist berechtigt nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Diese Wahlfreiheit besteht jedoch nicht, wenn bei einer dieser Möglichkeiten unverhältnismäßige Kosten für den MUSICSTORE entstehen. In diesem fall ist der MUSICSTORE berechtigt nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist der MUSICSTORE zur Nacherfüllung nicht in der Lage oder bereit, hat der Kunde das Recht auf Vertragsrücktritt oder Kaufpreisminderung. Bei Vertragsrücktritt ist der MUSICSTORE berechtigt, einen angemessenen Betrag für die Wertminderung in Abzug zu bringen.
Darüberhinaus gehende Schadensersatzansprüche des Kunden sind nur berechtigt, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder eine vertrags-wesentliche Pflicht verletzt wurde. Die Haftung ist aus den voraussehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall unterliegt der Kunde der Schadensminderungspflicht.


VIII. Eigentumsvorbehalt

Der MUSICSTORE behält sich das Eigentum an allen Kaufsachen bis zum Eingang der vollständigen Zahlung aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist der MUSICSTORE berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
Bei Pfändung und sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den MUSICSTORE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für den MUSICSTORE vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem MUSICSTORE nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der MUSICSTORE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die Kaufsache mit anderen, dem MUSICSTORE nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwirbt der MUSICSTORE das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Sachen im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde dem MUSICSTORE anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen.
Der MUSICSTORE verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.


IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Brandenburg a. d. Havel als Geschäftssitz vom MUSICSTORE.


31. März 2018, Brandenburg a. d. Havel